Düsseldorf. Im gesamten Erzbistum Köln finden am Wochenende, 6. und 7. November, die Pfarrgemeinderats- und Kirchenvorstandswahlen statt. Unter dem Motto „Gemeinschaftlich mit Mut, gestärkt durch Gottes Zutrauen, gestalten wir heute das Morgen“ haben sich auch hier in den 15 Seelsorgebereichen in Düsseldorf Frauen und Männer bereit erklärt vor Ort Verantwortung zu übernehmen. Alle Gemeindemitglieder sind nun aufgerufen, von ihrem Stimmrecht Gebrauch zu machen und so aktiv ihre Kirche vor Ort zu unterstützen. Informationen wann, wo und wen Sie wählen können, finden Sie in unserem Infokasten.
Pfarrgemeinderat kurz erklärt:
Aufgaben des Pfarrgemeinderates
Der Pfarrgemeinderat (PGR) ist ein unverzichtbares Gremium der Mitverantwortung der Laien in der katholischen Kirche. Als Beratungs- und Mitbestimmungsorgan prägt, gestaltet und repräsentiert der PGR das kirchliche Leben. Der Pfarrgemeinderat wirkt engagiert an der Entwicklung einer lebendigen Kirche vor Ort mit, berät und unterstützt den Pfarrer in seinen Aufgaben und übernimmt damit ausdrücklich auch Verantwortung für die Zukunft der Pfarrei.
Zusammensetzung
Dem Pfarrgemeinderat gehören neben den gewählten Mitgliedern der leitende Pfarrer sowie weitere Mitglieder des Pastoralteams an. Außerdem kann der Pfarrer weitere Mitglieder in den Pfarrgemeinderat berufen. Die Amtszeit beträgt vier Jahre.
Aktives und passives Wahlrecht
Der Pfarrgemeinderat wird alle vier Jahre gewählt. Wer selbst kandidieren möchte (passives Wahlrecht), muss katholisch getauft oder in die katholische Kirche aufgenommen worden sein. Er muss am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, in der Ausübung seiner kirchlichen Rechte nicht eingeschränkt sein und in der Gemeinde wohnen oder sich ihr aktiv zugehörig fühlen. Zur Wahl gehen dürfen alle Gemeindemitglieder ab 14 Jahren (aktives Wahlrecht).
Kirchenvorstand kurz erklärt:
Aufgaben des Kirchenvorstandes
Der Kirchenvorstand (KV) ist das Verwaltungsorgan einer Kirchengemeinde. Kirchengemeinden sind im rechtlichen Sinne Körperschaften des öffentlichen Rechts. Sie sind damit selbständige juristische Personen mit eigenen Rechten und Pflichten. Der Kirchenvorstand vertritt als juristische Person die Kirchengemeinde und ist als solcher entscheidungsberechtigt. Der KV verwaltet das Vermögen der Gemeinde und vertritt die Interessen der Gemeinde gegenüber den Behörden, der Stadtverwaltung und dem Erzbistum. Seine Aufgaben sind vielfältig und für die Entwicklung der Gemeinde bedeutsam. Der Kirchenvorstand trägt die Verantwortung für das Personal, die Finanzen, die Einrichtungen wie Kindertagesstätten und Altenheime sowie die Verwaltung der Liegenschaften und Immobilien der Kirchengemeinde. Der Kirchenvorstand nimmt die Arbeitgeberfunktionen gegenüber den Mitarbeitern der Gemeinde und der Einrichtungen wahr. Als Mitglied hat man viele Entscheidungskompetenzen, einen großen Einblick in die Gemeinde und ist in der Lage, das Gemeindeleben mitzuverantworten.
Zusammensetzung
Dem Kirchenvorstand gehören neben dem leitenden Pfarrer gewählte Gemeindemitglieder an. Die Amtszeit beträgt sechs Jahre. Bei den alle drei Jahre stattfindenden Wahlen wird jeweils die Hälfte der Mitglieder neu gewählt.
Aktives und passives Wahlrecht
Die Kirchenvorstände werden in geheimer und unmittelbarer Wahl durch die Gemeindemitglieder gewählt. Das aktive Wahlrecht hat jedes Gemeindemitglied, das am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat und seit einem Jahr am Ort der Gemeinde wohnt. Wählbar für das Gremium ist jeder wahlberechtigte Katholik, der am Wahltag 21 Jahre alt ist. Kirchenvorstandsmitglieder werden für jeweils sechs Jahre gewählt.