Das Sakrament der Firmung (c) Harald Oppitz / bilder.erzbistum-koeln.de

Das Sakrament der Firmung

Warum feiert die Kirche Firmung?

Was wird aus mir? Welche Fähigkeiten habe ich? Wie kann ich sie entfalten und einbringen? Was macht mich stark, was gibt mir Kraft? Wovon lasse ich mich bestimmen? Werde ich den Anforderungen, die an mich gestellt sind, gerecht werden?

Als Christ zu leben und die Sendung der Kirche eigenverantwortlich mitzutragen ist jedem Getauften aufgetragen. Nicht aus eigene Kraft ist das möglich, sondern nur in Offenheit für Gottes Geist. Ihn hat Jesus für die Zeit nach seinem Tod als Beistand verheißen. Seine Wirkmacht hat die Kirche beim ersten Pfingstfest in Jerusalem erfahren. Dieser Heilige Geist wird einem Getauften in der Firmung, dem zweiten Eingliederungssakrament, verliehen.

  • Taufe und Firmung sind gleichsam zwei Seiten einer Medaille. Wer als Erwachsener getauft wird, empfängt daher in der selben Feier auch die Firmung durch den taufenden Priester. Wer die Taufe als Kleinkind empfangen hat, erneuert vor der Firmung sein Taufversprechen.
  • Der Bischof breitet über die Firmbewerber die Arme aus und erbittet ihnen zusammen mit der ganzen Gemeinde die Gaben des Heiligen Geistes.
  • Anschließend salbt er jeden Einzelnen mit Chrisam auf der Stirn und spricht dazu: „N., sei besiegelt durch die Gabe Gottes, den Heiligen Geist.“ Menschen verwenden Salben, um ihren Körper zu heilen und zu stärken; der Duft eines Kosmetikums soll von ihnen ausströmen. Bei der Firmung bringt die Salbung zum Ausdruck: Der Heilige Geist prägt den Empfänger innerlich und schützt ihn; er macht ihn fähig, in der Nachfolge Jesu zu leben und die Aufgabe der Kirche mit seinen Fähigkeiten mitzutragen.
  • Die Firmung wird im Rahmen einer Eucharistiefeier gespendet.

Die Firmung zu spenden ist Vorrecht eines Bischofs, eines Nachfolgers der Apostel. Sie wird deshalb nur im Abstand eines Jahres oder eines noch längeren Zeitraums in den Gemeinden des Bistum gefeiert. Wenn ein Erwachsener getauft wird, empfängt er allerdings im Auftrag des Bischofs sofort auch die Firmung durch den taufenden Priester.

Wer zur Firmung zugelassen werden will, muss

  • getauft sein
  • und ein Alter erreicht haben, in dem er die Bedeutung der Firmung erkennen kann
  • er muss seine Bereitschaft zum Empfang der Firmung zeigen, indem er ausdrücklich um sie bittet und sich auf sie vorbereitet.

Firmkandidaten werden in der Regel eingeladen, an einer gemeinsamen Firmvorbereitung teilzunehmen.

Anmelden für die Firmung kann man sich im zuständigen Pfarrbüro. In der Regel fordert die Gemeinde alle, die ihrem Alter entsprechend im jeweiligen Jahr zur Firmung eingeladen sind, auf, sich anzumelden. Wer den vorgesehenen Termin verpasst hat, kann nach entsprechender Vorbereitung auch später gefirmt werden.

Die Aufgaben des Firmpaten entsprechen denen des Taufpaten, d. h. er muß katholisch, mindestens 16 Jahre alt und selber gefirmt sein. Der Firmpate soll den Firmling bei dessen christlicher Lebensführung begleiten und unterstützen. Die Bereitschaft dazu bringt er in der Feier dadurch zum Ausdruck, dass er den Firmling zum Empfang des Sakramentes begleitet. Er muss römisch-katholisch und selber gefirmt sein.

Katholischer Gemeindeverband

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