Das Sakrament der Priesterweihe

Das Sakrament der Priesterweihe

Warum weiht die Kirche Diakone, Priester und Bischöfe? 

Wer ein Amt in der Kirche ausübt, spricht und handelt dabei letztlich nicht im eigenen Namen, auch nicht „im Namen des Volkes“, sondern im Auftrag Christi.

Es ist ihm aufgegeben, Christus in seinem Dienst für die Menschen in Vollmacht zu vergegenwärtigen. Die Übertragung eines Amtes erfolgt daher durch eine Weihe. Die katholische Kirche betrachtet sie als Sakrament: Gott selber ruft die so Geweihten auf Dauer in seinen besonderen Dienst; sie stellen sich ihm für immer zur Verfügung. Das kirchliche Amt gibt es in dreifacher Ausformung als Bischofs-, Priester- und Diakonenamt.

Bischöfe werden in der Weihe durch das Wirken des Heiligen Geistes mit der Fülle des Weihesakramentes ausgezeichnet. Sie werden in das Kollegium der Bischöfe, der Nachfolger der Apostel, aufgenommen. Sie übernehmen Verantwortung für eine bestimmte Ortskirche (Diözese) bzw. als Weihbischof in einem solchen Bistum und zugleich für die Gesamtkirche.

Priester werden in der Weihe als Mitarbeiter des Bischofs in das Presbyterium, die Gemeinschaft der Priester eines Bistums, aufgenommen. Sie übernehmen Verantwortung für die Liturgie, die Verkündigung und die karitative Tätigkeiten im Bistum, und zwar an den Orten und in den Funktionen, die ihnen der Bischof zuweist.

Diakone werden in der Weihe dazu bestellt, nach dem Vorbild des Dienstes Jesu im Auftrag des Bischofs und in Gemeinschaft mit den Priestern dem Volk Gottes zu dienen.

  • Die Weihe zu einem kirchlichen Amt erfolgt innerhalb einer Eucharistiefeier nach der Predigt. Die eigentliche Weihehandlung besteht aus der Handauflegung und dem jeweiligen Weihegebet.
  • Wer zum Priester geweiht wird, dem legen auch die anwesenden Priester die Hände auf.
  • Bei der Bischofsweihe sind es wenigstens drei Bischöfe, die dieses Zeichen vollziehen, bei der Diakonenweihe ist es allein der weihende Bischof. Ausdeutende Riten schließen sich dieser Kernhandlung an. Dem Bischof werden das Haupt gesalbt und das Evangelienbuch sowie Ring, Mitra und Stab überreicht.
  • Priestern werden Stola und Messgewand angelegt, die Hände gesalbt und die Hostienschale mit Brot und der Kelch mit Wein für die Eucharistiefeier überreicht.
  • Die Diakone empfangen die Diakonengewänder und das Evangeliar. Vor der Weihehandlung werden die Kandidaten nach ihrer Bereitschaft gefragt, das vorgesehene Amt in Treue recht zu verwalten.

Ein Amt in der Kirche auszuüben ist primär ein personaler Dienst für Christus und an Christi Statt. Es kann nur gelebt werden, wenn eine tiefe Berufung erkennbar ist. Sie gewissenhaft zu prüfen ist Aufgabe der Kirche und jedes Kandidaten. Das Amt ist in der katholischen Kirche ausschließlich Männern vorbehalten. Der Kandidat muss getauft und gefirmt sein.

Nach einem Theologie-Studium und einer begleitenden spirituellen Ausbildung in einem kirchlichen Seminar kann ein Kandidat zur Priesterweihe zugelassen werden. Er verpflichtet sich schon bei der Diakonenweihe, die der Priesterweihe vorangeht, zölibatär (ehelos) zu leben.

Künftige Diakone, die nicht das Priesteramt anstreben (Ständige Diakone), erhalten eine mehrjährige theologische und spirituelle Ausbildung. Das Amt des Diakons kann neben einem Zivilberuf  oder auch hauptberuflich ausgeübt werden. Kandidaten, die bei ihrer Weihe nicht verheiratet sind, versprechen, ehelos zu leben. Bei Verheirateten muss auch die Ehefrau der Weihe zustimmen. Für Ledige beträgt das Mindestalter 25, für Verheiratete 35 Jahre.

Die Priester- und Diakonenweihe wird immer durch einen Bischof gespendet, für gewöhnlich durch den Ortsbischof.

Die Weihe eines Diözesanbischofs nimmt in der Regel der Metropolit (Erzbischof) und die eines Weihbischofs der Ortsbischof vor; in beiden Fällen sollen wenigstens zwei weitere Bischöfe mitwirken.

Katholischer Gemeindeverband

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